Bürgerportal für Stuttgart Nord
Das Schulverwaltungsamt weist darauf hin, dass Schulhöfe und Kleinspielfelder auch in den Ferien grundsätzlich zum Spielen freigegeben sind. Sie können von allen Kindern bis 14 Jahren, soweit keine Sonderregelungen bestehen (Hinweisschilder), das gesamte Jahr über werktags von 8 bis 19 Uhr genutzt werden.
15. April 2023 ist nun Ende